Rechtliches

Aufsichtspflicht beim Klettern mit Kindern und Jugendlichen

„Aufsichtspflicht ist die Pflicht zur Beaufsichtigung einer Person. Sie besteht grundsätzlich nur für minderjährige Menschen.“

Die Aufsichtspflicht ist dabei ein Teil der umfassenden elterlichen Sorge für ihre minderjährigen Kinder und kann dabei ohne große Voraussetzungen von den Sorgeberechtigten an Dritte (z.B. Jugendleiter, Trainer) übertragen werden.

Wer die Aufsichtspflicht hat, der übernimmt Verantwortung. Verantwortung bedeutet, für die Folgen eigener oder fremder Handlungen Rechenschaft abzulegen. Sie drückt sich darin aus, bereit und fähig zu sein, später Antwort auf mögliche Fragen zu deren Folgen zu geben. Eine Grundvoraussetzung ist die Fähigkeit zur bewussten Entscheidung.

Eine Verantwortung zieht immer eine Verantwortlichkeit nach sich, d. h. die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Entwicklung des Verantwortungsbereichs im gewünschten Sinne verläuft. Eine aufsichtführende Person muss geeignet sein, also das nötige Fachwissen aufweisen und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine qualifizierende Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil zur Erlangung dieser Kompetenz, aber keine gesetzliche Pflicht.

Hintergrund der Aufsichtspflicht ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen. Dahinter steht die Annahme, dass diese mit noch nicht ausreichendem Gefahrenbewusstsein, Erfahrung, geistiger und körperlicher Reife ausgestattet sind und besonders in der Gruppe mit Gleichaltrigen zu irrationalem, selbstüberschätzendem und emotionalem Handeln neigen.

Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Minderjährige sind demnach Menschen vor Vollendung des 18.Lebensjahres.

Aufsichtsbedürftig sind ausnahmslos alle minderjährigen Personen, also alle Personen unter 18 Jahren!

Weiter Details entnimmst Du bitte Dokument dem Aufsichtspflicht beim Klettern mit Kindern und Jugendlichen vom DAV Hauptverein

Sektion im Deutschen Alpenverein (DAV)