Kletterwand-Infos

Alles, was es zu beachten gibt

Öffnungszeiten

Die Kletteranlage ist 2020 voraussichtlich bis Mitte Oktober an folgenden Tagen für den allgemeinen Kletterbetrieb geöffnet:
– Dienstag und Donnerstag: 17 bis 20 Uhr
– Sonntag: 15 bis 18 Uhr

Mittwochvormittag von 9.30 bis 12 Uhr trifft sich die Frauen-Klettergruppe an der Kletterwand. Interessentinnen bitte bei Esther Dierolf melden. (Tel. 07457/6489)

Mittwochs ab 17 Uhr trainiert die Jungmannschaft (junge Erwachsene im Alter von etwa 16 bis 24 Jahren) an der Kletterwand und Freitags ab 15.15 Uhr gehört die Wand der Kinder- und Jugendgruppe (ca. 9 bis 16 Jahre).
(Infos und Anmeldung:)

Gruppen mit entsprechend ausgebildeten Gruppenleitern können auch außerhalb der Öffnungszeiten eigenständig die Kletterwand nutzen. Eine vorherige Anmeldung ist bei Pit Weingärtner erforderlich. (Tel. 0172 4943172)

Während den Öffnungszeiten steht zu allen Fragen rund um die Kletteranlage immer eine  kompetente Kletteraufsicht zur Verfügung.

An Feiertagen sowie bei starkem Regen oder Gewitter bleibt die Kletterwand geschlossen.

Wegbeschreibung

Per PKW, sei es von der BAB 81, von Tübingen oder Hechingen fahren Sie in Richtung Rottenburg Mitte und am Kreisverkehr bei der Agip-Tankstelle Richtung Neustetten. Über die Ehinger Straße, Königstraße und die Obere Brücke gelangen Sie an den Stadtrand und biegen links Richtung Neustetten-Remmingsheim ab. Folgen Sie der Neckarhalde und biegen Sie an der ersten Gabelung halb links ab, entlang des Neckars geht es ca. 700 m weiter. Kurz vor einer Bahnunterführung entsprechend dem Hinweisschild „DAV Kletteranlage“ halbrechts ab, nach weiteren 300 m unmittelbar nach dem Häckselplatz sehen Sie die Kletteranlage.

Eintrittspreise
Erwachsene Kinder/Jugendliche
DAV-Mitglieder 3,00 € 1,00 €
Nicht-Mitglieder 4,00 € 2,00 €
Kinder und Jugendliche

Kletterer unter 18 Jahren können unter folgenden Voraussetzungen die Kletteranlage nutzen:

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (bis zum 14. Geburtstag) müssen sie von einem Aufsichtsberechtigten, der die vom DAV anerkannten Sicherungstechniken einwandfrei beherrscht, begleitet werden. Die Erziehungsberechtigten (Eltern) können diese Aufsichtspflicht an volljährige Dritte (z.B. Geschwister, Verwandte, Bekannte) weitergeben. Dazu kann das Formular Aufsichtübernahme heruntergeladen werden, welches ausgefüllt beim Eintritt abzugeben ist. Bei Zweifeln an der Aufsichtsfähigkeit der benannten Personen behalten wir uns vor, mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen.
  • für Kletterer zwischen 14 und 18 Jahren kann eine Einverständniserklärung Minderjährige abgegeben werden, die es den Kindern erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson klettern zu gehen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, gilt dasselbe, wie für die jüngeren Kletterer (Übernahme der Aufsichtspflicht durch volljährige Begleiter).
Formulare

Einverständniserklärungen, Hallenordnung und Datenschutzerklärung

Das Thema Verantwortung muss geklärt sein! Alle Besucher*innen der Kletteranlage sind verpflichtet, sich an die Benutzungsordnung zu halten und die Kletterregeln zu respektieren. Die Einverständniserklärung (EVE) muss von den Erwachsenen bzw. den Erziehungsberechtigten unterschrieben und entweder beim ersten Besuch der Anlage mitgebracht oder direkt vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden.

Noch ein wichtiger Hinweis

Wir wünschen es nicht, wenn aber dennoch einmal etwas beim Klettern passiert, dann bitten wir umgehend um eine Unfallmeldung entweder direkt auf der Internet-Seite des Hauptvereins oder mit Hilfe dieses Formulars.


Alle nötigen Formulare und Dokumente können hier heruntergeladen werden: 

Benutzungsordnung

Ergänzung zur Benutzungsordnung für die Zeit der Corona Pandemie

Kletterregeln

Datenschutzerklärung

Einverständniserklärung für Erwachsene

Einverständniserklärung für Minderjährige ab 14 Jahre

Aufsichtübernahme für Kinder und Jugendliche

Unfallmeldung

Sektion im Deutschen Alpenverein (DAV)