Am Hungerbach 19

Hausordnung

Für Übernachtung in den Doppelzimmern sind Bettwäsche und Handtücher mitzubringen; für Nächtigungen in den Lagern ist die Benutzung von Schlafsäcken (mindestens DAV-Schlafsack) zwingend vorgeschrieben. Geschirrhandtücher sind ebenfalls mitzubringen. Haustiere sind nicht erlaubt.

Die Zimmerschlüssel schließen auch die Haustür und die kleine Garagentür.

Wegen der sehr niedrig kalkulierten Übernachtungspreise in Zimmern und Lagern dürfen grundsätzlich nur die im Haus angebotenen Getränke verzehrt werden.
Das Getränkelager befindet sich im Untergeschoss. Getränke sind sofort nach der Entnahme auf einer Liste zu notieren und gesammelt in den ausgehändigten Abrechnungsbogen einzutragen.

Grundsätzlich tritt ab 22:00 Uhr Hüttenruhe ein, in jedem Fall, wenn andere Hausbewohner gestört werden können. Nachtruhestörungen der Anwohner sind unbedingt zu vermeiden (Fenster schließen und nicht auf Balkonen oder der Terrasse lärmen!).

Am Abreisetag ist das Haus in ordentlichem Zustand zu verlassen, also besenrein, Geschirr gespült, Mülleimer der Küche und der Zimmer geleert, Behälter in der Garage, etc. … Kühlschränke sollen auf Stufe 2 durchgehend in Betrieb bleiben.

Für Schäden am Gebäude oder Inventar sowie bei Schlüsselverlust haftet der Mieter. Die Schäden sind spätestens bei der Abrechnung zu melden und zu begleichen.

Hüttenwirt, Hauswart und Vereinsvorstand üben das Hausrecht aus und behalten sich vor, bei groben Verstößen gegen die Hausordnung hiervon auch Gebrauch zu machen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und gute Erholung.


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Sektion im Deutschen Alpenverein (DAV)