Ausrüstungsliste und Gebühren
(Stand: 01/2019)
Preise in EUR je 2 Wochen
|
DAV-Mitglieder
|
Nichtmitglieder
|
Schneeschuhe
|
20,–
|
40,–
|
Steigeisen
|
5,–
|
10,–
|
Eispickel
|
5,–
|
10,–
|
Gamaschen
|
1,–
|
2,–
|
LVS-Gerät
|
10,–
|
20,–
|
Lawinenschaufel
|
5,–
|
10,–
|
Lawinensonde
|
5,–
|
10,–
|
GPS-Gerät
|
kein Verleih
|
|
Kompass
|
5,–
|
10,–
|
Höhenmesser
|
5,–
|
10,–
|
Klettersteigset
|
5,–
|
10,–
|
Hüftgurt
|
5,–
|
10,–
|
Helm
|
5,–
|
10,–
|
Zelt
|
10,-
|
20,–
|
Biwaksack
|
5,–
|
10,–
|
Karabiner/Abseilachter
|
1,–
|
2,–
|
Expressschlinge
|
1,–
|
2,–
|
Bandschlinge (60 cm)
|
1,–
|
2,–
|
Einfachseil / Halbseil
|
kein Verleih
|
Ausleihbedingungen
1. Der Zeitraum für die zu leihenden Gegenstände beträgt 2 Wochen.
2. Der Entleiher hat seine Anschrift und Telefonnummer schriftlich in der Liste der ausgehändigten Gegenstände einzutragen.
3. Der Entleiher erhält die Ausrüstungsgegenstände (Geräte) in Leihe durch den Verein wie von ihm besichtigt und geprüft unter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung sowie daraus resultierender evtl. Unfälle.
Der Entleiher erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich die Geräte bei Übergabe in gebrauchsfähigem Zustand befinden.
4. Die Rückgabe der Geräte hat in dem Zustand, wie bei der Übergabe zu erfolgen. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung hat der Benutzer Ersatz in Geld zu leisten oder einen gleichwertigen Ersatz zu liefern, bei instandzusetzender Beschädigung ist die Reparatur unverzüglich auf eigene Rechnung durchzuführen und die Sektion darüber zu informieren.
5. Eine Überlassung oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Entleihers. Bei Weitergabe an Dritte ist in jedem Fall – Ausnahme Kurs- oder Gruppenleiter der Sektion – ein Nachweis über die Mitgliedschaft Dritter zu erbringen.
Für Schäden, die von Dritten verursacht werden, haftet der Entleiher in voller Höhe. Aufgrund dieser Festlegungen wird die Miete für die Leihgegenstände gemäß der Liste Leihgebühren festgelegt. Die Leihgebühren müssen in bar entrichtet werden. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Verzugsgebühr in Höhe der doppelten Ausleihgebühr berechnet.