Pressemitteilung des DAV Rottenburg
Laut Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 vom 17. März 2020 ist u.a. auch der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten bis zum 19. April 2020 untersagt.
Davon betroffen ist auch die Kletteranlage des DAV Rottenburg im Steinbruch Baresel, die deshalb nicht wie ursprünglich vorgesehen am 29. März zum Saisonbeginn 2020 eröffnet werden kann. Die Kletteranlage wird mindestens bis zum 19. April geschlossen bleiben.
Diese Maßnahme dient zum Schutz aller Beteiligten. Sollte sich an der Bewertung der Situation etwas ändern, wird der DAV Rottenburg zeitnah reagieren und informieren.